Preisfrage?

Soweit Sie nur eine kurze Rechtsauskunft wünschen und sich nun fragen, ob Sie dafür bezahlen müssen, so ist diese Frage grundsätzlich mit »Ja« zu beantworten.
  • Sind Sie rechtsschutzversichert?
  • Bei Eintritt der Versicherung mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung entstehen für Sie keine Kosten.
  • Haben Sie ein nur geringes Einkommen?
  • Dann gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.
    Bitte informieren Sie sich hierzu beim für Sie zuständigen Amtsgericht.
  • Soweit vorhergehendes nicht zutrifft,
  • Sie vor einer Beratung aber eine ungefähre Preisvorstellung wünschen:
    Die Kosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert
    (z. B. Wert der gekauften Sache, Reparaturkosten etc.).

    Ihre Kostenanfrage können Sie gerne unter einer kurzen Zusammenfassung Ihres Anliegens per E-Mail übersenden.