Preisfrage?
Soweit Sie nur eine kurze Rechtsauskunft wünschen und sich nun fragen, ob Sie dafür bezahlen müssen, so ist diese Frage grundsätzlich mit »
Ja« zu beantworten.
- Sind Sie rechtsschutzversichert?
Bei Eintritt der Versicherung mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung entstehen für Sie keine Kosten.
- Haben Sie ein nur geringes Einkommen?
Dann gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.
Bitte informieren Sie sich hierzu beim für Sie zuständigen Amtsgericht.
- Soweit vorhergehendes nicht zutrifft,
Sie vor einer Beratung aber eine ungefähre Preisvorstellung wünschen:
Die Kosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert
(z. B. Wert der gekauften Sache, Reparaturkosten etc.).
Ihre Kostenanfrage können Sie gerne unter einer kurzen Zusammenfassung Ihres Anliegens per E-Mail übersenden.